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Expert:in (v1) im Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit - Oberlandesgericht Graz

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Expert:in (v1) im Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit - Oberlandesgericht Graz

Medienexpert:innen aufgepasst: Die Justiz baut ihre Kompetenz im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit aus! Sie sind auf der Suche nach einer neuen Herausforderung in einem spannenden Job am Puls der Republik? Dann sind Sie hier richtig!

Die Justiz nimmt ehestmöglich im Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz eine Expertin: einen Experten im Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden auf.

Das Dienstverhältnis richtet sich nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (Entlohnungsschema v, Entlohnungs-/Bewertungsgruppe v1/2). Dieser Arbeitsplatz ist vorerst als Projektarbeitsplatz mit einer zweijährigen Befristung eingerichtet. Es besteht die Option auf einen unbefristeten Vertrag nach Ablauf dieser zwei Jahre.

Das Monatsentgelt beträgt derzeit mindestens EUR 3.590,30 brutto (14x jährlich). Es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.


Grunddaten


Wertigkeit/Einstufung:

A1/2 bzw v1/2

Dienststelle:

OLG Graz

Dienstort:

Graz

Vertragsart:

Befristet

Befristung:

Projektarbeitsplatz für die Dauer von zwei Jahren mit der Option auf einen unbefristeten Vertrag nach Ablauf dieser zwei Jahre

Beschäftigungsausmaß:

Vollzeit

Beginn der Tätigkeit:

ehestmöglich

Ende der Bewerbungsfrist:

28.03.2024

Monatsentgelt/bezug mindestens:

EUR 3.590,30 (14x jährlich)

Referenzcode:

BMJ-24-0625


Ihre Hauptaufgaben als Expert:in im Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sind:

  • die Entwicklung und Umsetzung von Medienstrategien zu den Herausforderungen der Dienststellen
  • die Krisenkommunikation: Erkennen von Krisen und mediales Krisenmanagement
  • das Coaching der Leitungspersonen und Mediensprecher:innen für Interviews und medienträchtige Termine
  • der regelmäßige Kontakt zu relevanten Stakeholdern (z.B. Sprecher:innen der Landespolizeidirektion, Behörden etc.)
  • die Unterstützung bei der aktiven Kommunikation (z.B. Pressemitteilungen, Statements für TV und Radio) nach kommunikationswissenschaftlichen Kriterien zu entscheidenden Zeitpunkten medienträchtiger Verfahren
  • die Unterstützung der Mediensprecher:innen der nachgeordneten Gerichte bei der Formulierung von Presseaussendungen sowie der Redakteur:innen bei der Schaltung von Schlagzeilen auf deren Dienststellenseiten
  • die Unterstützung bei größeren medialen Ereignissen wie Pressekonferenzen (inklusive inhaltlicher Aufbereitung), Verhandlungen (Einladung der Medienvertreter:innen, Teilnahme der Medienvertreter:innen an der Verhandlung, Pressemitteilung etc.), Mediengesprächen
  • die aktive Medienbeobachtung für die Dienststelle und Themenmonitoring, Analyse der Ergebnisse, inklusive Ausarbeitung von Vorschlägen für allfällige Reaktionen
  • der aktive Kontakt mit Richter:innen medienträchtiger Verfahren an der eigenen Dienststelle: ob bzw. welche wesentlichen Schritte aus dem Blickwinkel der Medienarbeit anstehen, um auf Anfragen vorbereitet zu sein sowie abzuwägen, ob eine aktive Kommunikation sinnvoll ist.
  • die Vermittlung von Medienkompetenz: falls von den zuständigen Richter:innen für medienträchtige Gerichtsverhandlungen gewünscht.
  • das Fungieren als justizinterne Schnittstelle für öffentlichkeitswirksame Projekte (z.B. Justiz macht Schule) zum Bundesministerium für Justiz und zu den Gerichten sowie zu Externen (Journalist:innen, Schulen etc.)
  • die Unterstützung der aktiven Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte (in Straf- und Zivilrecht) sowie die Koordination der Aktivitäten der Gerichte in den Bundesländern Kärnten und Steiermark
  • der Kontakt zu den Mediensprecher:innen der Gerichte
  • die Betreuung des Webauftrittes der Dienststelle

Erfordernisse

Ihr Profil

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes, facheinschlägiges Studium der Kommunikationswissenschaften oder eine vergleichbare akademische Ausbildung im Bereich der Pressearbeit.
  • Sie bringen mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung mit.
  • Sie besitzen ausgezeichnete Fähigkeiten zum Verfassen verständlicher Texte und zu verständlichen mündlichen Erklärungen und können komplexe juristische Sachverhalte anschaulich und verständlich aufbereiten.
  • Ihre Arbeitsweise zeichnet sich durch ein hohes Maß an Flexibilität, Kreativität, Eigenständigkeit und hohe Einsatzbereitschaft aus.
  • Rechtswissenschaftliches Basiswissen ist von Vorteil.
  • Sie zeigen Bereitschaft für Dienstreisen innerhalb Österreichs.

Ihre Perspektive

  • Werden Sie Teil eines mehrköpfigen Medienteams in einem spannenden Arbeitsumfeld.
  • Es erwartet Sie eine anspruchsvolle Tätigkeit mit öffentlichkeitswirksamen und juristisch herausfordernden Fällen.
  • Geboten wird selbstständiges Arbeiten mit flexiblen Arbeitszeiten zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Studienabschlusszeugnis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Identitätsnachweis (Reisepass) bei österreichischen Staatsbürger:innen sowie Bürger:innen aus EU-/EWR-Mitgliedstaaten
  • Nachweis über den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt bei Bürger:innen aus Drittstaaten
  • allfällige sonstige (Dienst-) Zeugnisse (jeweils in Kopie)

Bewerbungen sind bis spätestens 28. März 2024
ausschließlich online über die Jobbörse der Republik Österreich (www.jobboerse.gv.at) einzubringen.
Verspätet sowie auf anderem Wege eingebrachte bzw. nicht vollständige Ansuchen können nicht berücksichtigt werde

Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt nach einer Einladung und Durchführung einer IT-gestützten Aufnahmeprüfung am 5. April 2024 sowie eines Aufnahmegesprächs voraussichtlich am 19. April 2024.

Für Auskünfte steht Ihnen das Team des Personalreferates des Oberlandesgerichtes Graz gerne unter bewerbung.olg-graz@justiz.gv.at zur Verfügung.

Bitte sehen Sie davon ab, Ihre Bewerbung per Email einzubringen.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich direkt an das Service-Center der Jobbörse unter 01/24 242 - 505999

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